
Fällt  es den Unternehmen schon schwer ihre Forderungen im Inland  einzutreiben, so ist es umso schwerer für Sie, einen Schuldner im  Ausland zur Zahlung zu bewegen. Die Zahlungsmoral im Ausland ansässiger  Schuldner ist des öfteren nicht zum besten bestellt und auch die  dortigen gesetzlichen Bestimmungen sind eher schwächer ausgestaltet als  in Deutschland.
Die Kanzlei Kaiser kann Ihren Forderungen jedoch auch im Ausland Nachdruck verleihen und den Schuldner zur Zahlung bewegen.
Zunächst senden wir dem Schuldner in der jeweiligen Landessprache  geschriebene Zahlungsaufforderungen. Auch hier bieten wir die gesamte  Palette von Vereinbarungen an, von Raten- und Teilzahlungen bis hin zu  begrenzten Stundungen, und sorgen für die Überwachung einmal getroffener  Vereinbarungen.
Sollte der Schuldner auf hiesige Bemühungen nicht reagieren,  nehmen wir nach Kostenvoranschlag und Rücksprache mit Ihnen  die Hilfe von landesansässigen Kooperationspartnern oder Kanzleien in Anspruch.
Mittel den Schuldner zur Zahlung zu bewegen sind zum Beispiel das grenzüberschreitende deutsche Mahnverfahren oder das europäische Mahnverfahren.
Auch die Kosten für die europäischen Mahnverfahren sind grundsätzlich vom Schuldner zu tragen!
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns direkt an,  um ihren Schuldner mit einer anwaltlichen Zahlungsaufforderung oder  einem europäischen Zahlungsbefehl überzeugend und schnell zur Zahlung zu   bewegen.
